1 5 ورق رمل كوارتز
Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfren nach § 275 § 5 Vorverfren (Korrektur der Datensätze, Falldialog) 1) Findet ein Vorverfren statt, hat das Krankenhaus die Möglichkeit, auch nach der Einleitung des Prüfverfrens (§ 4) korrigierte oder ergänzte Datensätze und gegebenenfalls eine geänderte Rechnung in einem Zeitraum bis zu 6 Wochen nach Einleitung des Prüfverfrens ...